I. Geltung
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen schließen.
2. Unser Personal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
Mangels besonderer Vereinbarungen gelten unsere Preise bei Abholung ab unserem Betriebssitz unter gesonderter Berechnung von Kosten für Transport, Verpackung oder Versicherung. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Zahlung ist in einer Summe und ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungserteilung zu leisten, sofern keine abweichende Abmachung besteht. Teilzahlungskäufe sind nur bei besonderer Absprache möglich.
Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.
Reparaturrechnungen sind bar zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.
Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von uns abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.
Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind von uns anzufordern und binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.
III. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
Mangels abweichender Vereinbarungen geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
Im Falle des Versands geht die Gefahr mit der Absendung von Lieferteilen auf den Kunden über. Wird der Liefergegenstand von uns montiert, so tritt der Gefahrübergang nach erfolgtem Einbau ein.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer gem. § 14 BGB, behalten wir uns das Eigentum an verkauften Gegenständen und Anlagen sowie Austausch- und Ersatzteilen, soweit diese nicht wesentliche Bestandteile geworden sind, bis zur Erfüllung aller ihr aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Ansprüche vor. Ist der Kunde Verbraucher gem. § 13 BGB, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde darf den unter Eigentumsvorbehalt in Empfang genommenen Gegenstand weder veräußern noch sonst über das Eigentum hieran verfügen. Von Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten.
IV. Zahlungsverzug
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Jeder Vertragsteil ist berechtigt, einen anderen Zinsnachteil nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche im Verzugsfalle bleiben unberührt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes und nicht auf dessen Absendung an.
Soweit Kosten und Zinsen anfallen, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
V. Montagen und (Elektro-)Installationen
Der Kunde hat sämtliche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäß vorzunehmende Montage oder Installation sicherzustellen.
Mehraufwendungen für Fertiginstallationen, die dadurch veranlasst sind, dass nach Ausführung der Rohinstallation von Dritten vorgenommene, die Fertiginstallation behindernde Veränderungen an bereits installierten Anlagen beseitigt werden müssen, werden von uns gesondert berechnet; hierzu zählt insbesondere der anfallende Wiederherstellungs- und Säuberungsaufwand für durch Farbe, Putz oder Fliesen überdeckte Steck-, Schalter- oder Abzweigdosen.
Die Abnahme der Leistungen durch den Kunden oder dessen Vertreter hat sofort nach erfolgter Montage bzw. Installation zu erfolgen. Unser Monteur wird einzelne Funktionen gelieferter bzw. eingebauter Anlagen prüfen und vorführen. Eine vom Kunden unterlassene Abnahme gilt 7 (sieben) Tage nach der Montage bzw. Installation als erfolgt. Wie behalten uns vor, Kosten verspäteter Abnahme gesondert in Rechnung zu stellen.
Soweit der Kunde die Nichtausführung eines Auftrages zu vertreten hat, wird ihm der an Arbeitszeit und Material angefallene Aufwand in Rechnung gestellt. Dies trifft insbesondere zu bei:
Abwesenheit des Kunden zum vereinbarten Termin,
Auftragsrücknahme während der Ausführung,
nicht feststellbarem Mangel bei der Überprüfung,
nicht abzustellenden, störenden Fremdeinflüssen.
VI. Reparaturaufträge
Der Kunde hat bei der Auftragserteilung alle ihm bekannten Mängelsymptome des zu reparierenden Gegenstandes mitzuteilen.
Wir sind bemüht, Kostenvoranschläge nach Möglichkeit einzuhalten. Für Überschreitungen können vom Kunden eine Kostengrenze oder ein Genehmigungsvorbehalt erteilt werden. Wird ein Reparaturauftrag zurückgezogen, so kann von einer technisch und wirtschaftlich nicht vertretbaren Rückversetzung des untersuchten Gegenstandes Abstand genommen werden.
VlI. Gewährleistung und Haftung
Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 (zwei) Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 (einem) Jahr seit Ablieferung der Sache. Ist der Kunde ein Unternehmer gem. § 14 BGB, so hat dieser die Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und diese gegebenenfalls zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Schadensersatzansprüche des Kunden, der Verbraucher gem. § 13 BGB ist, wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.
Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt z.B. Blitzschlag, bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Im Bereich der Unterhaltungselektronik (Consumer Electronics) liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen oder durch äußere Einflüsse beeinträchtigt ist, sowie bei Schäden, welche durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien, verursacht werden.
Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 (ein) Jahr, soweit es nicht um die Haftung wegen Vorsatzes geht.
Im Gewährleistungsfall werden wir den Mangel kostenlos beseitigen, sofern uns der Kunde nachweist, dass eine Arbeit mangelhaft oder nicht fachgerecht durchgeführt wurde. Treten Mängel auf, die nicht durch eine unsachgemäße Arbeit verursacht sind, insbesondere also Mängel infolge natürlicher Abnutzung, infolge unsachgemäßer Behandlung oder Dritteinflüssen, fallen diese nicht unter die Gewährleistung.
Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
VIII. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden nach unserer Wahl Würzburg oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist in diesen Fällen jedoch Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
IX. Verschiedenes
Mündliche Abmachungen und Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden.
Sollten für den Betrieb gekaufter Gegenstände oder Geräte behördliche Genehmigungen erforderlich sein, so sind diese vom Kunden zu beschaffen.
Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass seine Kundendaten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung elektronisch gespeichert werden und wir uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B.: Versicherungen) übermitteln.